3. Buch Mose Kap. 10 - 18


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3. Buch MOSE (LEVITICUS) Kapitel 10 bis 18 (einschließlich) -- > Ganze Seite: Luther 1912 <

Kapitel 10

Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen.

Revised 1833 WEBSTER Version in PDF

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3. Mo 10,1   Und die Söhne Aarons Nadab und Abihu nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer darein und legten Räuchwerk darauf und brachten das fremde Feuer (MENGE = EIN UNGEHÖRIGES FEUEROPFER) vor JAHWEH, das er ihnen nicht geboten hatte.
KJV + EL + WEBSTER 1833 = AND NADAB UND ABIHU, THE SONS OF AARON, TOOK EITHER OF THEM HIS CENSER, AND PUT FIRE IN IT, AND PUT INCENSE ON IT, AND OFFERED STRANGE FIRE BEFORE YAHWEH, WHICH HE HAD NOT COMMANDED THEM.

3. Mo 10,2   Da fuhr ein Feuer aus von JAHWEH und verzehrte sie, daß sie starben vor JAHWEH.
KJV + EL = AND THERE WENT OUT FIRE FROM BEFORE YAHWEH, AND DEVOURED THEM, AND THEY DIED BEFORE YAHWEH.
4. Mose 16,35; 2. Chron 26,16-20

3. Mo 10,3   Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was JAHWEH gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg still.
KJV + EL = THEN MOSES SAID TO AARON, THIS IS IT THAT YAHWEH SPOKE, SAYING, I WILL BE SANCTIFIED IN THEM THAT COME NEAR ME, AND BEFORE ALL THE PEOPLE I WILL BE GLORIFIED. AND AARON HELD HIS PEACE.
1. Petr 4,17

3. Mo 10,4   Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Usiels, Aarons Vettern, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und traget eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager.
2. Mose 6,22; Apg 5,6.10

3. Mo 10,5   Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Röcken vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

3. Mo 10,6   Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Ithamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen noch eure Kleider zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Laßt eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den JAHWEH getan hat.
Kap 21,10

3. Mo 10,7   Ihr aber sollt nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts, ihr möchtet sterben; denn das Salböl JAHWEHS ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.

Kein Wein beim Priesterdienst

3. Mo 10,8   JAHWEH aber redete mit Aaron und sprach:
KJV + EL = AND YAHWEH SPOKE TO AARON, SAYING,

3. Mo 10,9   Du und deine Söhne mit dir sollt keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Hütte des Stifts geht, auf daß ihr nicht sterbet. Das sei ein ewiges Recht allen euren Nachkommen,
KJV + EL = DO NOT DRINK WINE NOR STRONG DRINK, YOU, NOR YOUR SONS WITH YOU, WHEN YOU GO INTO THE TABERBACKE (TENT) OF MEETING, LEST YOU DIE: IT SHALL BE A STATUTE FOREVER THROUGHOUT YOUR GENERATIONS:
Hes 44,21; 1. Tim 3,3; Tit 1,7

3. Mo 10,10   auf daß ihr könnt unterscheiden, was heilig und unheilig, was rein und unrein ist,
KJV + EL = AND THAT YOU MAY PUT A DIFFERENCE BETWEEN HOLY AND UNHOLY, AND BETWEEN UNCLEAN AND CLEAN;

3. Mo 10,11   und daß ihr die Kinder Israel lehret alle Rechte, die JAHWEH zu ihnen geredet hat durch Mose.
KJV + EL = AND THAT YOU MAY TEACH THE CHILDREN OF ISRAEL ALL THE STATUTES WHICH YAHWEH HAS SPOKEN TO THEM BY MOSES.

Das Recht der Priester am Opfer

3. Mo 10,12   Und Mose redete mit Aaron und mit seinen noch übrigen Söhnen, Eleasar und Ithamar: Nehmet, was übriggeblieben ist vom Speisopfer an den Opfern JAHWEH’sa, und esset's ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.

3. Mo 10,13   Ihr sollt's aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern JAHWEH’s; denn so ist's mir geboten.
Kap 2,3

3. Mo 10,14   Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel.
Kap 7,34

3. Mo 10,15   Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor JAHWEH; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie JAHWEH geboten hat.

3. Mo 10,16   Und Mose suchte den Bock des Sündopfers, und fand ihn verbrannt, Und er ward zornig über Eleasar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:

3. Mo 10,17   Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es ist ein Hochheiliges, und er hat's euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor JAHWEH.

3. Mo 10,18   Siehe, sein Blut ist nicht gekommen in das Heilige hinein. Ihr solltet es im Heiligen gegessen haben, wie mir geboten ist.
Kap 6,19.22

3. Mo 10,19   Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor JAHWEH geopfert, und es ist mir also gegangen, wie du siehst; und ich sollte essen heute vom Sündopfer? Sollte das JAHWEH gefallen?

3. Mo 10,20   Da das Mose hörte, ließ er's sich gefallen.

Kapitel 11

Gesetz über reine und unreine Tiere.

(5. Mose 14,2-21)

3. Mo 11,1   Und JAHWEH redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

3. Mo 11,2   Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.
1. Mose 7,2; Apg 10,14.15; Kol 2,16; 1. Tim 4,4

3. Mo 11,3   Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.

3. Mo 11,4   Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein, und ihr sollt's nicht essen.

3. Mo 11,5   Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.

3. Mo 11,6   Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.

3. Mo 11,7   Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.
KJV + EL = AND THE SWINE, THOUGH IT DIVIDE THE HOOF, AND BE CLOVENFOOTED (COMPLETELY DIVIDED), YET IT CHEWS NOT THE CUD, IT IS UNCLEAN TO YOU.

3. Mo 11,8   Von diesem Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
KJV + EL = OF THEIR FLESH SHALL YOU NOT EAT, AND THEIR CARCASSES SHALL YOU NOT TOUCH; THEY ARE UNCLEAN TO YOU.

3. Mo 11,9   Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.

3. Mo 11,10   Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,

3. Mo 11,11   daß ihr von ihrem Fleisch nicht eßt und vor ihrem Aas euch scheut.

3. Mo 11,12   Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.

3. Mo 11,13   Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

3. Mo 11,14   den Geier, den Weih, und was seine Art ist,

3. Mo 11,15   und alle Raben mit ihrer Art,

3. Mo 11,16   den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

3. Mo 11,17   das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,

3. Mo 11,18   die Fledermaus, die Rohrdommel,

3. Mo 11,19   den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

3. Mo 11,20   Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.

3. Mo 11,21   Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft;

3. Mo 11,22   von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe* mit seiner Art und Solam* mit seiner Art und Hargol* mit seiner Art und Hagab* mit seiner Art.
* Vier verschiedene Arten von Heuschrecken

3. Mo 11,23   Aber alles, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch eine Scheu sein,

3. Mo 11,24   und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Kap 5,2; Kap 14,46

3. Mo 11,25   Und wer dieser Aase eines tragen wird, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 11,26   Darum alles Getier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein.

3. Mo 11,27   Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 11,28   Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.

3. Mo 11,29   Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art,

3. Mo 11,30   der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf;

3. Mo 11,31   die sind euch unrein unter allem, was da kriecht; wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 11,32   Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

3. Mo 11,33   Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

3. Mo 11,34   Alle Speise, die man ißt, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.

3. Mo 11,35   Und alles, worauf solches Aas fällt, wird unrein, es sei ein Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein.

3. Mo 11,36   Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein.

3. Mo 11,37   Und ob solch ein Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein.

3. Mo 11,38   Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.

3. Mo 11,39   Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.

3. Mo 11,40   Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend
2. Mose 22,30

3. Mo 11,41   Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.

3. Mo 11,42   Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

3. Mo 11,43   Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt.

3. Mo 11,44   Denn ich bin JAHWEH, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt eure Seelen nicht verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.
Kap 19,2

3. Mo 11,45   Denn ich bin JAHWEH, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
Kap 20,26

3. Mo 11,46   Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,

3. Mo 11,47   daß ihr unterscheiden könnt, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

Kapitel 12

Gesetz für die Wöchnerinnen.

3. Mo 12,1   Und JAHWEH redete mit Mose und sprach:

3. Mo 12,2   Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
Kap 15,19

3. Mo 12,3   Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
1. Mose 17,11.12; Joh 7,22; Luk 2,21

3. Mo 12,4   Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.

3. Mo 12,5   Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

3. Mo 12,6   Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
Kap 5,7

3. Mo 12,7   Der soll es opfern vor JAHWEH und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

3. Mo 12,8   Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
Luk 2,24

Kapitel 13

Gesetz über die Feststellung von Aussatz.

3. Mo 13,1   Und JAHWEH redete mit Mose und Aaron und sprach:
5. Mose 24,8

3. Mo 13,2   Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

3. Mo 13,3   Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
Kap 14,37

3. Mo 13,4   Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage

3. Mo 13,5   und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

3. Mo 13,6   so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

3. Mo 13,7   Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen,

3. Mo 13,8   wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.

3. Mo 13,9   Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

3. Mo 13,10   Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,

3. Mo 13,11   so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.

3. Mo 13,12   Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

3. Mo 13,13   wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.

3. Mo 13,14   Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

3. Mo 13,15   Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.

3. Mo 13,16   Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

3. Mo 13,17   Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.

3. Mo 13,18   Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,

3. Mo 13,19   darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

3. Mo 13,20   Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.

3. Mo 13,21   Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

3. Mo 13,22   Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.

3. Mo 13,23   Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
V. 28

3. Mo 13,24   Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist

3. Mo 13,25   und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

3. Mo 13,26   Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;

3. Mo 13,27   und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

3. Mo 13,28   Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
V. 23

3. Mo 13,29   Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat

3. Mo 13,30   und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.

3. Mo 13,31   Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

3. Mo 13,32   Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

3. Mo 13,33   soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.

3. Mo 13,34   Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.

3. Mo 13,35   Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

3. Mo 13,36   und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.

3. Mo 13,37   Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

3. Mo 13,38   Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist

3. Mo 13,39   und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

3. Mo 13,40   Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.

3. Mo 13,41   Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.

3. Mo 13,42   Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

3. Mo 13,43   Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,

3. Mo 13,44   so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

3. Mo 13,45   Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!

3. Mo 13,46   Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
4. Mose 5,3

Vom Aussatz an Kleidern

3. Mo 13,47   Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,

3. Mo 13,48   am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,

3. Mo 13,49   und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

3. Mo 13,50   Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage.

3. Mo 13,51   Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.

3. Mo 13,52   Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

3. Mo 13,53   Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,

3. Mo 13,54   so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.

3. Mo 13,55   Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.

3. Mo 13,56   Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag.

3. Mo 13,57   Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.

3. Mo 13,58   Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.

3. Mo 13,59   Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

Kapitel 14

Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen.

3. Mo 14,1   Und JAHWEH redete mit Mose und sprach:

3. Mo 14,2   Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen.
Matth 8,4

3. Mo 14,3   Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,

3. Mo 14,4   und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop.

3. Mo 14,5   Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.

3. Mo 14,6   Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,

3. Mo 14,7   und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
Kap 16,22

3. Mo 14,8   Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben.
4. Mose 8,7

3. Mo 14,9   Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

3. Mo 14,10   Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.

3. Mo 14,11   Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor JAHWEH, vor der Tür der Hütte des Stifts.

3. Mo 14,12   Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor JAHWEH weben

3. Mo 14,13   und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
Kap 7,7

3. Mo 14,14   Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Kap 8,23

3. Mo 14,15   Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen

3. Mo 14,16   und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor JAHWEH.
Kap 4,6.17

3. Mo 14,17   Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

3. Mo 14,18   Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor JAHWEH.

3. Mo 14,19   Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten

3. Mo 14,20   und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.

3. Mo 14,21   Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl

3. Mo 14,22   und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer,
Kap 5,7

3. Mo 14,23   und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor JAHWEH.

3. Mo 14,24   Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor JAHWEH

3. Mo 14,25   und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,

3. Mo 14,26   und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen

3. Mo 14,27   und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor JAHWEH.

3. Mo 14,28   Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

3. Mo 14,29   Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor JAHWEH;

3. Mo 14,30   und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,

3. Mo 14,31   ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor JAHWEH.

3. Mo 14,32   Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Reinigung des Aussatzes an Häusern

3. Mo 14,33   Und JAHWEH redete mit Mose und Aaron und sprach:

3. Mo 14,34   Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,

3. Mo 14,35   so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
Kap 13,2

3. Mo 14,36   Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

3. Mo 14,37   Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,
Kap 13,3

3. Mo 14,38   so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.

3. Mo 14,39   Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand,

3. Mo 14,40   so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

3. Mo 14,41   Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

3. Mo 14,42   und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

3. Mo 14,43   Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,

3. Mo 14,44   so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

3. Mo 13,45   Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

3. Mo 14,46   Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
Kap 11,24

3. Mo 14,47   Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.

3. Mo 14,48   Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.

3. Mo 14,49   Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop,

3. Mo 14,50   und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
V. 5.6

3. Mo 14,51   Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.

3. Mo 14,52   Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle.

3. Mo 14,53   Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein.
V. 7

3. Mo 14,54   Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,

3. Mo 14,55   über den Aussatz der Kleider und der Häuser,

3. Mo 14,56   über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß,

3. Mo 15,57   auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

Kapitel 15

Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen

3. Mo 15,1   Und JAHWEH redete mit Mose und Aaron und sprach:

3. Mo 15,2   Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
4. Mose 5,2

3. Mo 15,3   Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist.

3. Mo 15,4   Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.

3. Mo 15,5   Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,6   Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,7   Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,8   Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,9   Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.

3. Mo 15,10   Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,11   Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,12   Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
Kap 11,33

3. Mo 15,13   Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.

3. Mo 15,14   Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor JAHWEH bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
Kap 5,7

3. Mo 15,15   Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor JAHWEH seines Flusses halben.

3. Mo 15,16   Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Kap 22,4

3. Mo 15,17   Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,18   Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,19   Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Kap 18,19

3. Mo 15,20   Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.

3. Mo 15,21   Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,22   Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,23   Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,24   Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.

3. Mo 15,25   Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.

3. Mo 15,26   Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.

3. Mo 15,27   Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

3. Mo 15,28   Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.

3. Mo 15,29   Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
V. 14

3. Mo 15,30   Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor JAHWEH über den Fluß ihrer Unreinigkeit.

3. Mo 15,31   So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

3. Mo 15,32   Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,

3. Mo 15,33   und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

Kapitel 16

Gesetz für den großen Versöhnungstag.

(K. 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr. 9,6-14)

3. Mo 16,1   Und JAHWEH redete mit Mose, nachdem die zwei Söhne Aarons gestorben waren, da sie vor JAHWEH opferten,
Kap 10,1.2

3. Mo 16,2   und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu aller Zeit in das inwendige Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenstuhl, der auf der Lade ist, daß er nicht sterbe; denn ich will in einer Wolke erscheinen auf dem Gnadenstuhl;
2. Mose 26,33.34

3. Mo 16,3   sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer,
Kap 4,3; 1,10

3. Mo 16,4   und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinene Beinkleider an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben, denn das sind die heiligen Kleider, und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.
2. Mose 28,39.42.43

3. Mo 16,5   Und soll von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

3. Mo 16,6   Und Aaron soll den Farren, sein Sündopfer, herzubringen, daß er sich und sein Haus versöhne,
Hebr 7,27

3. Mo 16,7   und darnach die zwei Böcke nehmen und vor JAHWEH stellen vor der Tür der Hütte des Stifts,

3. Mo 16,8   und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los JAHWEH, das andere dem Asasel*.
* wohl ein unsauberer Geist
V. 20-22; Matth 12,43

3. Mo 16,9   Und soll den Bock, auf welchen das Los JAHWEH’s fällt, opfern zum Sündopfer.

3. Mo 16,10   Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er lebendig vor JAHWEH stellen, daß er über ihm versöhne, und lasse den Bock für Asasel in die Wüste.

3. Mo 16,11   Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten

3. Mo 16,12   und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor JAHWEH steht, und die Hand voll zerstoßenen Räuchwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen

3. Mo 16,13   und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor JAHWEH, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe.

3. Mo 16,14   Und soll von dem Blut des Farren nehmen und es mit seinem Finger auf den Gnadenstuhl sprengen vorne an; vor den Gnadenstuhl aber soll er siebenmal mit seinem Finger vom Blut sprengen.

3. Mo 16,15   Darnach soll er den Bock, des Volkes Sündopfer, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen auf den Gnadenstuhl und vor den Gnadenstuhl;
Röm 3,25

3. Mo 16,16   und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also soll er auch tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher lagern.
Kap 17,11

3. Mo 16,17   Kein Mensch soll in der Hütte des Stifts sein, wenn er hineingeht, zu versöhnen im Heiligtum, bis er herausgehe; und soll also versöhnen sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.

3. Mo 16,18   Und wenn er herausgeht zum Altar, der vor JAHWEH steht, soll er ihn versöhnen und soll vom Blut des Farren und vom Blut des Bocks nehmen und es auf des Altars Hörner umher tun;
2. Mose 30,10

3. Mo 16,19   und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel.

3. Mo 16,20   Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.

3. Mo 16,21   Da soll Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und bekennen auf ihn alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre Übertretung in allen ihren Sünden, und soll sie dem Bock auf das Haupt legen und ihn durch einen Mann, der bereit ist, in die Wüste laufen lassen,

3. Mo 16,22   daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich in eine Wildnis trage; und er lasse ihn in die Wüste.

3. Mo 16,23   Und Aaron soll in die Hütte des Stifts gehen und ausziehen die leinenen Kleider, die er anzog, da er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen.

3. Mo 16,24   Und soll sein Fleisch mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider antun und herausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer machen und beide, sich und das Volk, versöhnen,

3. Mo 16,25   und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar anzünden.

3. Mo 16,26   Der aber den Bock für Asasel hat ausgeführt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen.

3. Mo 16,27   Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht ward, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, Haut, Fleisch und Mist.
Kap 4,12; 6,23; Hes 43,21; Hebr 13,11

3. Mo 16,28   Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen.

3. Mo 16,29   Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch.

3. Mo 16,30   Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, daß ihr gereinigt werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor JAHWEH.
Hebr 10,3

3. Mo 16,31   Darum soll's euch ein großer Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib kasteien. Ein ewiges Recht sei das.

3. Mo 16,32   Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweiht und des Hand man gefüllt hat zum Priester an seines Vaters Statt; und er soll die leinenen Kleider antun, die heiligen Kleider,

3. Mo 16,33   und soll also versöhnen das heiligste Heiligtum und die Hütte des Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeinde.

3. Mo 16,34   Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel versöhnt von allen ihren Sünden, im Jahr einmal. Und Aaron tat, wie JAHWEH dem Mose geboten hatte.

Kapitel 17

Gesetz über die Stätte des Opfers.

3. Mo 17,1   Und JAHWEH redete mit Mose und sprach:

3. Mo 17,2   Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was JAHWEH geboten hat.

3. Mo 17,3   Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager,

3. Mo 17,4   und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es JAHWEH zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung JAHWEH’s, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
Jes 66,3

3. Mo 17,5   Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor JAHWEH bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer JAHWEH opfern.

3. Mo 17,6   Und der Priester soll das Blut auf den Altar JAHWEH’s sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch JAHWEH.

3. Mo 17,7   Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
MENGE = SIE SOLLEN ALSO IHRE SCHLACHTTIERE HINFORT NICHT MEHR DEN BÖSEN GEISTERN SCHLACHTEN, DEREN GÖTZENDIENST SIE JETZT TREIBEN. DIES SOLL FÜR SIE EINE EWIGGÜLTIGE VERORDNUNG VON GESCHLECHT ZU GESCHLECHT SEIN”.
ELBERFELDER 1871 = Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer den Dämonen schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Satzung sein bei ihren Geschlechtern
KJV + EL = AND THEY SHALL NO MORE OFFER THEIR SACRIFICE TO DEMONS, AFTER WHICH THEY PLAY THE HARLOT. THIS SHALL BE A STATUTE FOREVER TO THEM THROUGHOUT THEIR GENERATIONS.
5. Mose 32,17

3. Mo 17,8   Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut

3. Mo 17,9   und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's JAHWEH tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk.
5. Mose 12,14

Verbot des Essens von Blut und Aas

3. Mo 17,10   UND WELCHER MENSCH, ER SEI VOM HAUS ISRAEL ODER EIN FREMDLING UNTER EUCH, IRGEND BLUT ISST, WIDER (= GEGEN) DEN WILL ICH MEIN ANTLITZ SETZEN UND WILL IHN MITTEN AUS SEINEM VOLK AUSROTTEN.
KJV + EL = AND WHATEVER MAN THERE BE OF THE HOUSE OF ISRAEL, OR OF THE STRANGERS THAT SOJOURN AMONG YOU, THAT EATS MANNER OF BLOOD, I WILL EVEN SET MY FACE AGAINST THAT SOUL THAT EATS BLOOD, AND WILL CUT HIM OFF FROM AMONG HIS PEOPLE.
Kap 3,17

3. Mo 17,11 LUTHER 1912 = DENN DES LEIBES LEBEN IST IM BLUT, UND ICH HABE ES EUCH AUF DEN ALTAR GEGEBEN, DASS EURE SEELEN DAMIT VERSÖHNT WERDEN. DENN DAS BLUT IST DIE VERSÖHNUNG, WEIL DAS LEBEN IN IHN IST.
LUTHER 1545 = Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich hab‘s euch zum Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnet werden. Denn das Blut ist die Versöhnung für das Leben.

KJV + EL = FOR THE LIFE OF THE FLESH IS IN THE BLOOD; AND I HAVE GIVEN IT TO YOU UPON THE ALTAR TO MAKE ATONEMENT FOR YOUR SOULS: FOR IT IS THE BLOOD THAT MAKES ATONEMENT BY REASON OF THE LIFE.
Hebr 9,22

3. Mo 17,12   DARUM HABE ICH GESAGT DEN KINDERN ISRAEL: KEINE SEELE UNTER EUCH SOLL BLUT ESSEN, AUCH KEIN FREMDLING, DER UNTER EUCH WOHNT.
KJV + EL = THEREFORE I SAID TO THE CHILDREN OF ISRAEL, NO SOUL OF YOU SHALL EAT BLOOD, NEITHER SHALL ANY STRANGER THAT SOJOURNS AMONG YOU EAT BLOOD.

3. Mo 17,13   Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren.
MENGE = WENN ALSO JEMAND VON DEN ISRAELITEN UND VON DEN FREMDLINGEN, DIE UNTER IHNEN LEBEN, EIN STÜCK WILD ODER GEFLÜGEL ERJAGT, DAS GEGESSEN WERDEN DARF, SO SOLL ER DAS BLUT DES TIERES AUSLAUFEN LASSEN UND ES MIT ERDE BEDECKEN.
KJV + EL = AND WHAT MAN THERE BE OF THE CHILDREN OF ISRAEL, OR OF THE STRANGERS THAT SOJOURN AMONG YOU, WHO TAKES IN HUNTING ANY BEAST OR BIRD THAT MAY BE EATEN: HE SHALL EVEN POUR OUT THE BLOOD OF IT, AND COVER IT WITH DUST.

3. Mo 17,14   DENN DES LEIBES LEBEN IST IN SEINEM BLUT, SOLANGE ES LEBT; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden.
KJV + EL = FOR IT IS THE LIFE OF ALL FLESH, THE BLOOD OF IT IS FOR THE LIFE OF IT: THEREFORE I SAID TO THE CHILDREN OF ISRAEL, YOU SHALL EAT THE BLOOD OF NO MANNER OF FLESH; FOR THE LIFE OF ALL FLESH IS THE BLOOD OF IT: WHOEVER EATS IT SHALL BE CUT OFF.
1. Mose 9,4

3. Mo 17,15   Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
Kap 11,40

3. Mo 17,16   Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.

Kapitel 18

Verbot geschlechtlicher Verirrungen.

3. Mo 18,1   Und JAHWEH redete mit Mose und sprach:
KJV + EL = AND YAHWEH SPOKE TO MOSES, SAYING,

3. Mo 18,2   Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: ICH BIN JAHWEH, EUER GOTT.
KJV + EL = SPEAK TO THE CHILDREN OF ISRAEL, AND SAY TO THEM, I AM YAHWEH YOUR ELOHIM.

3. Mo 18,3   IHR SOLLT NICHT TUN NACH DEN WERKEN DES LANDES ÄGYPTEN, DARIN IHR GEWOHNT HABT, AUCH NICHT NACH DEN WERKEN DES LANDES KANAAN, DARIN ICH EUCH FÜHREN WILL; IHR SOLLT AUCH NACH IHRER WEISE NICHT HALTEN;
2. Mose 23,24

3. Mo 18,4   SONDERN NACH MEINEN GEBOTEN (= RECHTEN) SOLLT IHR TUN, UND MEINE SATZUNGEN SOLLT IHR HALTEN, DASS IHR DARIN WANDELT; DENN ICH BIN JAHWEH, EUER GOTT.

3. Mo 18,5   DARUM SOLLT IHR MEINE SATZUNGEN HALTEN UND MEINE GEBOTE (= RECHTE). DENN WELCHER MENSCH DIESELBEN TUT, DER WIRD DADURCH LEBEN; DENN ICH BIN JAHWEH.
Neh 9,29; Hes 20,11; Röm 10,5; Gal 3,12

3. Mo 18,6   NIEMAND SOLL SICH ZU SEINER NÄCHSTEN BLUTSFREUNDIN TUN, IHRE BLÖSSE AUFZUDECKEN; DENN ICH BIN JAHWEH.
MENGE = “KEINER VON EUCH DARF SICH IRGEND EINER SEINER NÄCHSTEN BLUTSVERWANDTEN NAHEN, UM MIT IHR GESCHLECHTLICHEN UMGANG ZU HABEN: ICH BIN JAHWEH.

3. Mo 18,7   DU SOLLST DEINES VATERS UND DEINER MUTTER BLÖSSE NICHT AUFDECKEN; ES IST DEINE MUTTER, DARUM SOLLST DU IHRE BLÖSSE NICHT AUFDECKEN.
MENGE = MIT DEINEM VATER UND MIT DEINER MUTTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; SIE IST DEINE MUTTER: DU DARFST IHR NICHT BEIWOHNEN.

3. Mo 18,8   DU SOLLST DEINES VATERS WEIBES BLÖSSE NICHT AUFDECKEN; DENN SIE IST DEINES VATERS BLÖSSE.
MENGE = MIT DEINER STIEFMUTTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN: DEIN VATER ALLEIN HAT EIN RECHT AN SIE.

1. Mose 35,22; 5. Mose 27,20; 1. Kor 5,1

3. Mo 18,9   DU SOLLST DEINER SCHWESTER BLÖSSE, DIE DEINES VATERS ODER DEINER MUTTER TOCHTER IST, DAHEIM ODER DRAUSSEN GEBOREN, NICHT AUFDECKEN.
MENGE = MIT DEINER SCHWESTER, DER TOCHTER DEINES VATERS ODER DER TOCHTER DEINER MUTTER, MAG SIE IM HAUSE GEBOREN ODER VON AUSSEN ZUGEBRACHT SEIN, DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN.

5. Mose 27,22

3. Mo 18,10   DU SOLLST DIE BLÖSSE DER TOCHTER DEINES SOHNES ODER DEINER TOCHTER NICHT AUFDECKEN; DENN ES IST DEINE BLÖSSE.
MENGE = MIT DER TOCHTER DEINES SOHNES ODER MIT DER TOCHTER DEINER TOCHTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; DENN SIE SIND DEINE EIGENEN TÖCHTER.

3. Mo 18,11   DU SOLLST DIE BLÖSSE DER TOCHTER DEINES VATERS WEIBES, DIE DEINEM VATER GEBOREN IST UND DEINE SCHWESTER IST, NICHT AUFDECKEN.
MENGE = MIT DER TOCHTER DER FRAU DEINES VATERS, DIE DEIN VATER GEZEUGT HAT - SIE IST DEINE SCHWESTER -, DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN.

3. Mo 18,12   DU SOLLST DIE BLÖSSE DER SCHWESTER DEINES VATERS NICHT AUFDECKEN; DENN ES IST DEINES VATERS NÄCHSTE BLUTSFREUNDIN.
MENGE = MIT DER SCHWESTER DEINES VATERS DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN: SIE IST DEINES VATERS NÄCHSTE BLUTSVERWANDTE.

3. Mo 18,13   DU SOLLST DEINER MUTTER SCHWESTER BLÖSSE NICHT AUFDECKEN; DENN ES IST DEINER MUTTER NÄCHSTE BLUTSFREUNDIN.
MENGE = MIT DER SCHWESTER DEINER MUTTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; DENN SIE IST DIE NÄCHSTE BLUTSVERWANDTE DEINER MUTTER.

3. Mo 18,14   DU SOLLST DEINES VATERS BRUDERS BLÖSSE NICHT AUFDECKEN, DASS DU SEIN WEIB NEHMEST; DENN SIE IST DEINE BASE (TANTE).
MENGE = MIT DER FRAU DES BRUDERS DEINES VATERS DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; SEINEM WEIBE DARFST DU NICHT NAHEN, SIE IST DEINE MUHME (TANTE).

3. Mo 18,15   DU SOLLST DEINER SCHWIEGERTOCHTER BLÖSSE NICHT AUFDECKEN; DENN ES IST DEINES SOHNES WEIB, DARUM SOLLST DU IHRE BLÖSSE NICHT AUFDECKEN.
MENGE = MIT DEINER SCHWIEGERTOCHTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; SIE IST DAS WEIB DEINES SOHNES: DU DARFST IHR NICHT BEIWOHNEN.

1. Mose 38,16

3. Mo 18,16   DU SOLLST DEINES BRUDERS WEIBES BLÖSSE NICHT AUFDECKEN; DENN SIE IST DEINES BRUDERS BLÖSSE.
MENGE = MIT DER FRAU DEINES BRUDERS DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; NUR DEIN BRUDER HAT EIN RECHT AN SIE.

Mark 6,18

3. Mo 18,17   DU SOLLST EINES WEIBES SAMT IHRER TOCHTER BLÖSSE NICHT AUFDECKEN NOCH IHRES SOHNES TOCHTER ODER IHRER TOCHTER TOCHTER NEHMEN, IHRE BLÖSSE AUFZUDECKEN; DENN SIE SIND IHRE NÄCHSTEN BLUTSFREUNDINNEN, UND ES IST EIN FREVEL.
MENGE = MIT EINER FRAU UND ZUGLEICH IHRER TOCHTER DARFST DU KEINEN GESCHLECHTLICHEN UMGANG HABEN; DIE TOCHTER IHRES SOHNES UND DIE TOCHTER IHRER TOCHTER DARFST DU NICHT NEHMEN, UM IHNEN BEIZUWOHNEN; SIE SIND NÄCHSTE BLUTSVERWANDTE: ES WÄRE BLUTSCHANDE.

5. Mose 27,23

3. Mo 18,18   LUTHER 1912 = DU SOLLST AUCH DEINES WEIBES SCHWESTER NICHT NEHMEN NEBEN IHR, IHRE BLÖSSE AUFZUDECKEN, IHR ZUWIDER, SOLANGE SIE NOCH LEBT.
LUTHER 1545 = Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Scham zu blößen, ihr zuwider, weil sie noch lebet.
MENGE = AUCH DARFST DU EINE FRAU NICHT ZU IHRER SCHWESTER ALS NEBENFRAU HINZUNEHMEN, UM IHR NEBEN JENER, SOLANGE SIE LEBT, BEIZUWOHNEN”.

3. Mo 18,19   DU SOLLST NICHT ZUM WEIBE GEHEN, SOLANGE SIE IHRE KRANKHEIT HAT, IN IHRER UNREINIGKEIT (TAGE) IHRE BLÖSSE AUFZUDECKEN.
MENGE = “DU DARFST FERNER EINER FRAU WÄHREND DER ZEIT DER UNREINIGKEIT (IHRER TAGE) NICHT NAHEN, UM IHR BEIZUWOHNEN.
KJV + EL = AND YOU SHALL NOT APPROACH A WOMAN TO UNCOVER HER NAKEDNESS, AS LONG AS SHE IS IMPURE BY HER UNCLEANNESS.
Kap 15,24; Hes 18,6; 22,10

3. Mo 18,20   LUTHER 1912 = DU SOLLST AUCH NICHT BEI DEINES NÄCHSTEN WEIBE LIEGEN, DADURCH DU DICH AN IHR VERUNREINIGST.
LUTHER 1545 = Du sollst auch nicht bei deines nächsten Weib liegen, sie zu besamen, damit du dich an ihr verunreinigest
MENGE = MIT DER EHEFRAU DEINES NÄCHSTEN DARFST DU DICH NICHT FLEISCHLICH VERMISCHEN, WEIL DU DICH DADURCH VERUNREINIGEN WÜRDEST.
KJV + EL = AND YOU SHALL NOT LIE CARNALLY WITH YOUR NEIGHBOR’S WIFE, TO DEFILE YOURSELF WITH HER.
2. Sam 11,4

3. Mo 18,21   DU SOLLST AUCH NICHT EINES DEINER KINDER DAHINGEBEN, DASS ES DEM MOLOCH VERBRANNT WERDE, DASS DU NICHT ENTHEILIGEST DEN NAMEN DEINES GOTTES; DENN ICH BIN JAHWEH.
MENGE = VON  DEINEN KINDERN DARFST DU KEINES HINGEBEN; UM ES DEM MOLOCH ZUR OPFERUNG ZU WEIHEN, DAMIT DU DEN NAMEN DEINES GOTTES NICHT ENTWEIHEST: ICH BIN JAHWEH.
KJV + EL = AND YOU SHALL NOT LET ANY OF YOUR SEED PASS THROUGH THE FIRE TO MOLECH; NEITHER SHALL YOU PROFANE THE NAME OF YOUR ELOHIM: I AM YAHWEH.
5. Mose 18,10; 2. Kön 21,6; Ps 106,37; Jer 7,31

3. Mo 18,22   DU SOLLST NICHT BEIM KNABEN LIEGEN WIE BEIM WEIBE; DENN ES IST EIN GREUEL.
MENGE = BEI EINEM MANNE DARF MAN NICHT LIEGEN, WIE MAN BEI EINER FRAU LIEGT; DAS WÄRE EINE GREUELTAT.
KJV + EL = YOU SHALL NOT LIE WITH MANKIND, AS WITH WOMANKIND: IT IS ABOMINATION.
1. Mose 19,5; Röm 1,27; 1. Kor 6,9

3. Mo 18,23   DU  SOLLST AUCH BEI KEINEM TIER LIEGEN, DASS DU MIT IHM VERUNREINIGT WERDEST. UND KEIN WEIB SOLL MIT EINEM TIER ZU SCHAFFEN HABEN; DENN ES IST EIN GREUEL.
MENGE = AUCH MIT KEINEM TIERE DARFST DU DICH BEGATTEN UND DICH DADURCH VERUNREINIGEN; EIN WEIBLICHE PERSON DARF SICH NICHT VOR EIN TIER HINSTELLEN, UM SICH VON IHM BEGATTEN ZU LASSEN; DAS WÄRE EINE SCHÄNDLICHE VERSÜNDIGUNG”.
KJV + EL = NEITHER YOU SHALL LIE WITH ANY BEAST TO DEFILE YOURSELF WITH IT; NEITHER SHALL ANY WOMAN STAND BEFORE A BEST TO LIE DOWN WITH IT: IT IS CONFUSION.
2. Mose 22,18

3. Mo 18,24   IHR SOLLT EUCH IN DIESER KEINEM VERUNREINIGEN; DENN IN DIESEM ALLEM HABEN SICH VERUNREINIGT DIE HEIDEN, DIE ICH VOR EUCH HER WILL AUSSTOSSEN,
MENGE = “VERUNREINIGT EUCH NICHT DURCH ETWAS DERARTIGES! DENN DURCH ALLES DIESES HABEN SICH DIE VÖLKERSCHAFTEN VERUNREINIGT, DIE ICH VOR EUCH VERTREIBEN WERDE.

3. Mo 18,25   UND DAS LAND IST DADURCH VERUNREINIGT. UND ICH WILL IHRE MISSETAT AN IHNEN HEIMSUCHEN, DASS DAS LAND SEINE EINWOHNER AUSSPEIE.

3. Mo 18,26   DARUM  HALTET MEINE SATZUNGEN UND GEBOTE (= RECHTE), UND TUT DIESER GREUEL KEINE (NICHT), WEDER DER EINHEIMISCHE NOCH DER FREMDLING UNTER EUCH;
KJV + EL = YOU SHALL THEREFORE KEEP MY STATUTES AND MY ORDINANCES (JUDGMENTS), AND SHALL NOT COMMIT ANY OF THESE ABOMINATIONS; NEITHER THE HOMEBORN, NOR THE STRANGER THAT SOJOURNS AMONG YOU:

3. Mo 18,27   DENN ALLE SOLCHE GREUEL HABEN DIE LEUTE DIESES LANDES GETAN, DIE VOR EUCH WAREN, UND HABEN DAS LAND VERUNREINIGT;
KJV + EL = - FOR ALL THESE ABOMINATIONS HAVE THE MEN OF THE LAND DONE, WHICH WERE BEFORE YOU, AND THE LAND IS DEFILED; -

3. Mo 18,28   AUF DASS  EUCH NICHT AUCH DAS LAND AUSSPEIE, WENN IHR ES VERUNREINIGT, GLEICH WIE ES DIE HEIDEN HAT AUSGESPIEEN, DIE VOR EUCH WAREN.
KJV + EL = THAT THE LAND VOMITS NOT YOU OUT ALSO, WHEN YOU DEFILE IT, AS IT VOMITED OUT THE NATIONS THAT WAS BEFORE YOU.

3. Mo 18,29   DENN WELCHE DIESE GREUEL TUN, DEREN SEELEN SOLLEN AUSGEROTTET WERDEN VON IHREM VOLK.
KJV + EL = FOR WHOEVER SHALL COMMIT ANY OF THESE ABOMINATIONS, EVEN THE SOULS THAT COMMIT THEM SHALL BE CUT OFF FROM AMONG THEIR PEOPLE.

3. Mo 18,30   DARUM HALTET MEINE SATZUNGEN, DASS IHR NICHT TUT NACH DEN GREULICHEN SITTEN, DIE VOR EUCH WAREN, DASS IHR NICHT DAMIT VERUNREINIGT WERDET; DENN ICH BIN JAHWEH, EUER GOTT.
KJV + EL = THEREFORE SHALL YOU KEEP MY ORDINANCE, THAT YOU COMMIT NOT ANY OF THESE ABOMINABLE CUSTOMS, WHICH WERE COMMITTED BEFORE YOU, AND THAT YOU DEFILE NOT YOURSELVES IN IT: I AM YAHWEH YOUR ELOHIM.

weiter: 3. Buch MOSE Kapitel 19 bis 27
 

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